der
rubber & glue e.U.
Beingasse 10/8
1150 Wien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtshandlungen im Rahmen jeglicher Geschäftsbeziehung zwischen der rubber & glue e.U. (in der Folge „rubber & glue" genannt) und dem Geschäftspartner.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, sofern rubber & glue der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein Verweis des Geschäftspartners auf seine eigenen AGB gilt nicht als Zustimmung zur Anwendbarkeit derselben, mögen diese auch angeschlossen sein und das Vertragswerk unterfertigt werden. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von rubber & glue zur Anwendbarkeit der AGB des Geschäftspartners kann nicht auf eine Zustimmung geschlossen werden. Die AGB des Geschäftspartners müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit stets zusätzlich von rubber & glue unterfertigt werden.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen. Selbiges gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit.
Der Vertrag mit rubber & glue kommt durch Annahme oder Erfüllung zustande, die Annahme eines Anbotes von rubber & glue kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erfolgen.
rubber & glue ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweise und Meldezettel, sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf Verlangen von rubber & glue eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung nachzuweisen. rubber & glue ist berechtigt, die Kreditwürdigkeit sowie andere Daten des Auftraggebers zu überprüfen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen ist, und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen. Später auftretende Änderungswünsche führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen.
Individuell erstellte Leistungen bedürfen Abnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Leistung im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt diese jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert unverzüglich schriftlich rubber & glue zu melden, die um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Sollte sich im Zuge der Leistungserstellung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist rubber & glue verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann rubber & glue vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von rubber & glue angefallenen Arbeitsstunden, Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber entsprechend der allgemein gültigen Verrechnungssätze von rubber & glue zu ersetzen.
Nicht vertraglich abgedeckte Leistungen, falls nicht explizit geregelt, sind:
rubber & glue ist berechtigt, den Auftrag ganz oder in Teilen an Dritte weiterzugeben, oder durch Dritte durchführen zu lassen.
Die Nutzung der von rubber & glue dem Geschäftspartner zur Verfügung gestellten Leistungen ist auf den direkten Geschäftspartner beschränkt. Eine Nutzung durch weitere Personen ist ausdrücklich untersagt.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, eine missbräuchliche Verwendung der Dienste zu unterlassen und zu unterbinden. Er garantiert, die vertragsgegenständlichen Leistungen nur im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung zu nutzen.
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Software, Dokumentationen etc.) stehen rubber & glue bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben.
Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von rubber & glue geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
Alle Rechte an von rubber & glue eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei rubber & glue, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar.
Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, rubber & glue von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten.
Die Leistungsentgelte und Preise (vereinfachend gemeinsam "Preise") von rubber & glue ergeben sich aus dem jeweiligen Anbot. Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung, spätestens aber ab dem Tage der Bereitstellung der Leistungen durch rubber & glue. Die Beträge sind sofort ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Verrechnung Quartalsweise im Voraus. Der Geschäftpartner erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen von rubber & glue im pdf Format zu ehalten.
rubber & glue ist berechtigt, die Preise mit zukünftiger Wirkung zu verändern. Diese Preisänderungen werden dem Geschäftspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Dem Geschäftspartner steht bei Preisänderungen, die 10 % über einer bloßen Inflationsanpassung liegen, ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preisänderung zu.
Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners ist rubber & glue - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen verfallen in diesem Fall.
Jede Zession allfälliger Forderungen gegen rubber & glue durch den Geschäftspartner ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von rubber & glue gültig und wirksam.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch rubber & glue. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt rubber & glue die laufende Leistungserbringung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 8% über dem Basiszinssatz p.a. verrechnet. rubber & glue ist berechtigt, alle Kosten, die rubber & glue durch nicht fristgerechte Zahlung des Auftraggebers entstehen, wie Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten etc., in Rechnung zu stellen.
Eine Forderung gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber Rechnungen nicht innerhalb eines Monats ab Zugangsdatum schriftlich widerspricht. Gelieferte Waren und Leistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von rubber & glue.
Das geistige Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte etc) verbleibt - soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird - stets bei rubber & glue.
Soweit dem Geschäftspartner Rechte eingeräumt werden, sind diese - soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - nicht übertragbar und nicht ausschließlich. Insbesondere ist der Geschäftspartner nicht berechtigt, das Produkt oder Teile desselben ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von rubber & glue entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an körperlichen Gegenständen (so auch Drucke, Handbücher, Datenträger oder Hardware) geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen von rubber & glue gegenüber dem Geschäftspartner auf Letztgenannten über.
Im Falle von Leistungsstörungen infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von rubber & glue stammt, ist jede Verantwortung durch rubber & glue ausgeschlossen. Jeder Anspruch des Geschäftspartners oder Dritter, insbesondere auf Gewährleistung oder Haftung, die über die genannten Entgeltgutschriften hinausgehen, ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet rubber & glue nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen. Jede Haftung für Folgeschäden ist gleichfalls ausgeschlossen. Der Geschäftspartner hat rubber & glue hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.
Die Beweislast für einen Verstoß von rubber & glue trifft den Geschäftspartner. Eine allfällige Haftung - soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde - tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von rubber & glue ein. Allfällige Ansprüche durch den Geschäftspartner sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.
Soweit ein Mangel auftritt, kann rubber & glue den Mangel nach Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist beheben. Erst nach zumindest 3 vergeblichen Mängelbehebungsversuchen kann der Geschäftspartner den Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung geltend machen.
Eine Haftung von rubber & glue für Inhalte, Datenbestände, wie überhaupt jedes Verhalten, das aus oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen etc gesetzt wird, ist ausgeschlossen. Jede Haftung von rubber & glue aus oder im Zusammenhang mit widerrechtlichen Eingriffen, der Verbreitung von Viren oder sonstigen Schädigungen aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von rubber & glue eingeräumten Zugangsmöglichkeiten und Leistungen ebenso wie aus einer Löschung von Daten etc ist ausgeschlossen.
Die regelmäßige Erstellung von Backups liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auftraggebers, es sei denn, es liegt eine anderweitige Regelung mit rubber & glue vor. Für Schäden an Livesystemen/Content/etc. aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Backups trägt der Auftraggeber daher die volle Haftung.
Jede Haftung von rubber & glue für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen. Zur Verrechnung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung des technischen Standards, zum Schutz der eigenen Rechner und zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Verhaltens ist rubber & glue darüber hinaus berechtigt, in die abgelegten oder sonst übermittelten Daten Einsicht zu nehmen, das Zugriffsverhalten zu dokumentieren etc.
Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien wie Grafiken, Texte, Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme und andere Angaben zur Vertragserfüllung, müssen in einem für diese geeigneten Zustand sein. rubber & glue ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit, etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten von rubber & glue, die auf fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.
Änderungen und Ergänzungen von Vertragsverhältnissen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
rubber & glue behält sich das Recht vor, einzelne angebotene Leistungen jederzeit zu unterbrechen, zu ändern und vorübergehend oder dauernd einzustellen. Eine diesbezügliche Benachrichtigung erfolgt unter Wahrung einer angemessenen Vorlaufzeit. Daraus entstehen dem Kunden weder Schadenersatz- noch Gewährleistungsansprüche.
rubber & glue behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. In diesem Fall wird der Geschäftspartner von den Änderungen postalisch oder mittels e-Mail gesondert informiert. Sollte der Geschäftspartner nicht binnen 4 Wochen widersprechen, so gelten die neuen AGB als akzeptiert und werden nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam. Dem Geschäftspartner steht im Falle der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung zu. Dieses Kündigungsrecht kann per e-Mail oder postalisch ausgeübt werden. Eine Refundierung des bereits bezahlten Entgeltes erfolgt nicht.
Für den Fall, dass eine der Klauseln der vorliegenden Geschäftsbedingungen durch eine Änderung nichtig wäre, berührt dieses nicht die Wirksamkeit und die Verpflichtung zur Einhaltung der rechtlichen Punkte der vorliegenden Geschäftsbedingung.
Es müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen. Der Geschäftspartner erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, namentlich als Geschäftspartner von rubber & glue genannt zu werden und mit Logo in die öffentlich zugängliche(n) Referenzliste(n) von rubber & glue aufgenommen zu werden.
Der Geschäftspartner erklärt, Unternehmer im Sinne des UGB zu sein. Er haftet gegenüber rubber & glue für die Unrichtigkeit dieser Angabe.
Sämtliche Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung gehen auf den (partiellen) Gesamtrechtsnachfolger von rubber & glue über. Jede Rechtsnachfolge auf Seiten des Geschäftspartners bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von rubber & glue. Eine Gesetzwidrigkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gesetzmäßigkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzwidrige oder ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt und wirtschaftlich möglichst ähnliche Folgen hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht. Selbiges gilt für jede von rubber & glue abgeschlossene Vereinbarung oder Erklärung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich das Gegenteil vereinbart wurde. Die Anwendung von Verweisungsnormen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen rubber & glue und Geschäftspartnern ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
Wien, Mai 2011
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